Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen unter der eigenen Verantwortung von mamico (Anbieterin) und dem jeweiligen Vertragspartner. Eingeschlossen sind hier ausdrücklich auch Anmeldungen, die durch Nutzung der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

Angebote von KooperationspartnerInnen unterliegen den eigenen AGB.

1.2
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, Änderungen oder Ergänzungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3
Die genauen Leistungen der einzelnen Angebote sind der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder Printmedien zu entnehmen. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot von mamico (Anbieterin).

1.3.1
Der Umfang der Leistung von mamicoEvents ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Es wird zusätzlich ausdrücklich auf Punkt 9 ff in den AGB verwiesen.

1.4
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle Beteiligten und für juristische Personen.

1.5
Mit der Anmeldung oder der Angebotsannahme werden die nachfolgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der Anbieterin als verbindlich anerkannt.

2. Anmeldung und Bestätigung

2.1
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Email, Social Media oder über die Onlineanmeldung. Sie ist verbindlich und erfolgt für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmenden, für deren Vertragsverpflichtung die anmeldende Person wie für die eigenen Verpflichtungen haftet. Nach Eingang der Anmeldung erhält die Teilnehmerin eine schriftliche Bestätigung bzw. eine Rechnung und weitere Informationen. Bei der Vergabe von Plätzen entscheidet der Eingang der Anmeldung im Rahmen der Angebotskapazität. Die Plätze sind begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kursplatz. Die Kursleitung ist berechtigt, Anmeldungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wenn die freien Plätze vergeben sind, erfolgt die Einstellung auf eine Warteliste. Der Teilnehmende wird darüber entsprechend informiert.

2.2
Die Anmeldung eines Kindes ist ausschließlich durch den/die Erziehungsberechtigten des Kindes zugelassen. Im Rahmen der Anmeldung sind neben den Daten des/der Erziehungsberechtigten auch Name und Geburtsdatum des Kindes mit anzugeben. Die Anmeldung des Kindes entbindet den/die Erziehungsberechtigten nicht von der Aufsichtspflicht.

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1
Mit der Anmeldung bei Fitness-, Turn- oder Schwimmkursen wird erklärt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, und eine Sporttauglichkeit gegeben ist. Je nach Kursformat ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen. Normale physische und psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt.

Bei unrichtigen oder unterlassenen Angaben wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Kursen, Workshops, Beratungen (Aufzählung nicht abschließende) erfolgt auf eigene Verantwortung und ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Teilnahme ersetzt keine ärztliche Behandlung, sondern ist präventiv zu sehen. 

Über gesundheitliche Einschränkungen und/oder Therapien ist Auskunft zu geben. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen ist in eigener Verantwortung – gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates – selbst über die Teilnahme zu entscheiden, bzw. eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beizubringen.

Die Teilnehmerin hat vor jeder Teilnahme auf akute körperliche oder gesundheitliche Probleme selbständig hinzuweisen, bei fehlender Eignung ist die Kursleitung berechtigt, die Teilnahme einzuschränken oder zu versagen.

3.2
Der/die Erziehungsberechtigten des Kindes bestätigen mit der Anmeldung, dass die Teilnahme an dem entsprechenden Kurs ohne Einschränkung möglich ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Haftung.

3.3
Die Teilnahme an einem Outdoorfitnesskurs setzt einen den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Kinderwagen/Buggy/Jogger mit guter Federung, Sicherheitsbügel und -gurt voraus, bzw. eine ergonomisch gut angepasste Tragehilfe. Die Sicherheit des Babys/Kindes obliegt der Teilnehmerin.

3.4
Die Kursleitung hat daneben jederzeit die Berechtigung, Teilnehmende vom Kursgeschehen auszuschließen, wenn diese ein nicht tolerierbares Verhalten zeigen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen, strafbare Handlungen planen, androhen oder verüben oder die Ordnung und den Ablauf des Kurses stören. Für den Fall des Ausschlusses von Kursterminen oder dem weiteren Kursablauf bestehen keinerlei Ersatzansprüche. Kinder dürfen lediglich in die Obhut eines Erziehungsberechtigten entlassen werden.

4. Teilnahmebescheinigung

4.1
Auf Anfrage wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Teilnehmerliste dient als Nachweis über den (regelmäßigen) Besuch der Veranstaltungen (Kurse, Workshops, Seminare, Vortragsreihen). Voraussetzung ist bei Präventionskursen die Teilnahme an mindestens 80% der Einheiten.

Die Rechnung kann als Nachweis für ein Bonusprogramm bei der Krankenkasse genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung seitens der Krankenkasse.

5. Mindestteilnehmerzahl / Organisation / Änderungen

5.1
Voraussetzung für die Durchführung von einem Kurs, Workshop oder einer Veranstaltung ist das Erreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl vor Beginn. Sollte diese nicht erreicht werden, ist die Anbieterin zur Absage berechtigt. Für diesen Fall werden bereits gezahlte (Kurs)Gebühren umgehend zurückerstattet.

Dennoch ist es das Bestreben, die Teilnahme an einem Angebot zu ermöglichen, und es werden dazu auch Ersatztermine angeboten. Der Ersatztermin muss jedoch nicht akzeptiert werden, und berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag. Es ergeben sich keine weiteren Ersatzansprüche.

Sofern in einem laufenden Angebot eine bestimmte Anzahl an Teilnehmerinnen durch Erkrankung nicht erreicht wird, ist die Anbieterin berechtigt, einen Ausweichtermin zu bestimmen, der unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für die Teilnehmerinnen zumutbar ist oder die Angebotsdauer mit einer Gutschrift zu kürzen.

5.2
Die Anbieterin behält sich vor, Outdoor-Einheiten abzusagen, zu verschieben oder zu verlegen, wenn z.B. die Wetterbedingungen, Demonstrationen oder Brauchtumsveranstaltungen am geplanten Ort die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses oder die Anfahrt der Mitglieder nicht ermöglichen oder unzumutbar beeinträchtigen. In diesem Fall werden die Teilnehmerinnen so schnell wie möglich nach dem Bekanntwerden dieser Umstände über eine Absage, Verschiebung oder Verlegung der Einheit oder eine etwaige Gutschrift informiert.

5.3
An Feiertagen, Brückentagen, sowie in den regulären Ferien (NRW) finden keine Kurse oder Workshops statt. Sonderabsprachen sind möglich.

6. Gebühren, Stornierungen, Rücktrittskonditionen, Widerruf

6.1
Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Gebühr, welche sich aus der zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preisangabe oder dem vorliegendem Angebot ergibt. Diese ist sofort und/oder nach Rechnungsstellung mit Frist fällig, und per Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten. Bei Zahlungsverzug sind mit der 1. Mahnung Gebühren in Höhe von 5,00 € zu zahlen. Die Gebühren für die 2. Mahnung betragen 7,50 €. Ist nach Fristablauf der 2. Mahnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. ein Inkassounternehmen beauftragt. Dadurch entstehen weitere Kosten in nicht unerheblicher Höhe für die Teilnehmerin. Die Geltendmachung von weiterem Verzugschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6.2
Kurskarten
Ein Training oder Kurse sind nur innerhalb der gebuchten und vermerkten Laufzeit möglich. Eine Verlängerung der Gültigkeit findet nur in Ausnahmefällen nach Absprache statt. (s. 5 ff)
Abmeldungen für offene Angebote müssen bis 20 Uhr am Vorabend des Kurstages erfolgen, da die Stunde sonst berechnet wird. Die Karten sind nicht übertragbar und dürfen nicht weiter veräußert werden.

FitnessAbo
Das FitnessAbo hat eine Laufzeit von drei Monaten, endet am letzten Geltungstag automatisch, und beinhaltet nach Absprache zwei mögliche Fitnesstermine pro Woche (zur Zeit Dienstag und Donnerstag). Es wird eine Rechnung mit Zahlungsterminen ausgestellt. Auf Wunsch kann das FitnessAbo monatsweise verlängert werden.

6.3
Der Nichtantritt eines verbindlich gebuchten Kurses, die Nichtinanspruchnahme einzelner Kurstermine oder ein Kursabbruch durch die Teilnehmerin berechtigt nicht zur Erstattung oder Ermäßigung der Kursgebühr. Versäumte Termine können nicht nachgeholt werden.

Sollte eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses, Workshops aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden, wird eine zusätzliche Bearbeitungs- / Ausfallgebühr in Höhe von 10,- € erhoben. Durch Erkrankung nachgewiesene, nicht besuchte Kursstunden werden abzüglich dieser Gebühr bei Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet.

6.4
Die ausgewiesenen Gebühren für Kurse, Workshops, Vorträge und Seminare von mamico sind Bruttopreise inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Leistungen von mamicoEvents gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.5
Die Stornierung der verbindlichen Anmeldung muss schriftlich per Post oder Email erfolgen. Maßgeblich ist der Zugangszeitpunkt.

Ein Rücktritt ist wie folgt möglich:

  • Bei einer Stornierung in dem Zeitraum 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig.
  • Bei späteren Absagen (ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnehmerin dem Kurs, Workshop, Vortrag ohne Abmeldung einfach fernbleibt.

Bei einer Stornierung wird eine Bearbeitungs- / Ausfallgebühr – gegebenenfalls zusätzlich zu den Angebotsgebühren – in Höhe von 10,00 € erhoben.

Wir legen den Abschluss einer Kurs- und Seminarversicherung für die Stornokosten ans Herz.

6.6
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

7. Kurs- und Seminarausfall

Bei einer Verhinderung der Kursleitung aus Gründen wie zum Beispiel Erkrankung, Unfall und Notfall –keine abschließende Aufzählung-, ist eine Absage einzelner Kurstage oder Termine auch kurzfristig möglich. Die (Kurs)Gebühr wird dann ermäßigt und/oder anteilig erstattet, sofern kein Ausweichtermin angeboten wird. Bei dem Ausfall einzelner (Kurs)Tage ist die Anbieterin berechtigt, einen Ausweichtermin zu bestimmen, der unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für die Teilnehmerin zumutbar ist. An Feiertagen, sowie in den regulären Ferien (NRW) finden keine Kurse statt. Sonderabsprachen sind möglich.

8. Gesundheitsbestimmungen und unvermeidbare außergewöhnliche Umstände 

8.1
Die Hygienerichtlinien der Anbieterin sind zu beachten. (s. 3.4)

8.2
Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Kindergärten und Schulen, insbesondere des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Die erkrankte Teilnehmerin und/oder das erkrankte Kind muss dem Kurs für die Dauer der Erkrankung und eventueller Isolations-/Quarantänezeiten fern bleiben.

8.3
Unvermeidbare Umstände sind von außen kommende, ohne betrieblichen Zusammenhang aufweisende und auch durch die äußerste vernünftige Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse (BGH, Urteil vom 16.05.2017 – X ZR 142/15). Unter anderem fallen darunter hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse.

Wird der Kursbetrieb von einer zuständigen Behörde zur Abwehr drohender Gefahren eingeschränkt oder untersagt, ist eine Leistungserbringung für die Anbieterin unmöglich.
Geleistete Kursgebühren werden nicht rückerstattet, stattdessen kann ein Wertgutschein ausgestellt werden. Die Anbieterin verweist hier auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE).

Aus organisatorischen Gründen ist es bei einer Schließung nicht möglich, Angebote zu verschieben oder nachzuholen. Eine Schadensersatzpflicht seitens der Anbieterin entsteht nicht.

9. Eventbetreuung und Veranstaltungen 

9.1
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eine Eventbetreuung oder Veranstaltung gilt durch mündliche, fernmündliche, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich gebucht.

Räumlichkeiten, Tische und Bestuhlung vor Ort werden entsprechend von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Ausreichende Parkplätze müssen vorhanden sein. Eventuell anfallende Parkkosten werden in Rechnung gestellt.

Anmeldungen oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen (z.B. Ordnungsamt, GEMA),sowie die Begleichung der Gebühren liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin. Sie ist verpflichtet sich über die Rechtslage zu informieren.

Beim Einsatz von elektronisch betriebenen Geräten und Hüpfburgen wird ein Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten der Auftraggeberin.

9.2
Die Mindestanzahl der Betreuungspersonen vor Ort richtet sich nach der Anzahl der Kinder, und dem Alter. Bei Kinder unter drei Jahren liegt der Betreuungsschlüssel bei 2:1. Die endgültige Anzahl von anwesenden Kindern zwischen 0–12 Jahren ist für eine personelle Anpassung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen.

mamicoEvents behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür werden je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten abgeschlossen. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen mamicoEvents und der Auftraggeberin bleibt davon unberührt.

9.3
Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der Auftraggeberin.

Die Auftraggeberin hat dafür zu sorgen, dass potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

9.4
Dem anwesenden Betreuungspersonal sind alkoholfreie Getränke, und ab 3 Stunden Betreuungszeit eine einfache Mahlzeit zur Verfügung zu stellen.

9.5
Verlängerungen der Einsatzzeit oder zusätzliche Leistungen müssen vor Ort abgestimmt werden, und führen unter Umständen zu Mehrkosten.

9.6
Nach der Buchung müssen 20% des im Angebot genannten unverbindlichen Gesamtpreises innerhalb von 4 Wochen als Reservierungsgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer nach Rechnungsstellung geleistet werden.

Bei kurzfristigen Buchungen unter 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 70% des unverbindlichen Gesamtpreises zu leisten.

Den Restbetrag wird nach Veranstaltungsende in Rechnung gestellt. Der tatsächliche Zeit- und Fahrtkostenaufwand kann von den Angaben im Angebot abweichen.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht

9.7
Die verbindliche Buchung verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Gebühr, welche sich aus dem vorliegendem Angebot zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt. Diese ist nach Rechnungsstellung mit Frist fällig, und per Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten. Bei Zahlungsverzug sind mit der 1. Mahnung Gebühren in Höhe von 5,00 € zu zahlen. Die Gebühren für die 2. Mahnung betragen 7,50 €. Ist nach Fristablauf der 2. Mahnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. ein Inkassounternehmen beauftragt. Dadurch können höhere Kosten entstehen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Anbieterin hat auch dann Anspruch auf  die Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher von ihr nicht zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann, oder gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können.

Die Kündigung der verbindlichen Buchung durch die Auftraggeberin muss schriftlich per Post oder Email erfolgen. Maßgeblich ist der Zugangszeitpunkt.

Ein Rücktritt ist wie folgt möglich:

  • Bei einer Kündigung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Auftragswertes berechnet.
  • Bei späteren Absagen wird die vertragliche vereinbarte Vergütung abzüglich der Fahrtkosten zu 100 % in Rechnung gestellt.

Für den Fall, dass die Anbieterin aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, behält sie sich das Recht vor, die von der Auftraggeberin gebuchte Leistung bis zu dem Veranstaltungstag abzusagen.

10.Haftung 

10.1
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Risiko und unter eigenem Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Jede Teilnehmerin erklärt verbindlich mit der Anmeldung, dass eine persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht.

Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld zu den Kursen, Workshops und Seminaren wird ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere in den Kursräumen. Auch für grob fahrlässig verursachte Schäden durch Teilnehmerinnen in den Kursräumen wird keine Haftung übernommen.

10.2
Grundsätzlich haftet jede Teilnehmerin bzw. sein gesetzlicher Vertreter nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für die von ihm verursachten Schäden. Eine Haftung kommt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für nachweisbaren Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters/ der Kursleitung in Betracht. Für sonstige Eigentums- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen. Ansprüche und die Haftung für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

11.Datenschutz 

Durch die Anmeldung wird die Einwilligung in die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung für den Zweck der Vertragsabwicklung, sowie späterer Informationen erklärt. Die Daten werden ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken verwendet und nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben. Die Regelungen DSGVO finden dabei Beachtung.

12. Bildnutzungsrechte 

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit werden Fotos auf der Internetseite www.mamico.de und auf Social Media Plattformen und weiteren Werbeträgern eingesetzt. Die Teilnehmerin erklärt sich mit der Anmeldung bei dem Anbieter damit einverstanden, dass Fotos mit der persönlichen Abbildung und auch des Kindes veröffentlicht werden können. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Einverständniserklärung. Hiermit räumt die Teilnehmerin ein zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, kostenfreies Nutzungsrecht an den Bildern ein.

13. Wirksamkeit 

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich im Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Es ist ausschließlich deutsches Recht gültig.

Stand 01.08.2023